Ein Journalist der Bild-Zeitung recherchiert seit langem zur Stasi-Vergangenheit von Richtern und Staatsanwälten in Brandenburg. Gegen die ihm verweigerten Auskünfte zu belasteten Personen im Justizdienst zog er bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dort erzielte er jetzt einen Teilerfolg.
Die Richter halten es zwar für zulässig, dass dem Journalisten nicht die Namen der in Frage kommenden 13 Justizmitarbeiter genannt werden. Deren Persönlichkeitsrechte gingen vor, so der EGMR. Allerdings gebe es keinen Grund, dass die brandenburgische Justiz allgemeine Informationen über die Gruppe der Richter und Staatsanwälte zurückhält, die während der DDR-Zeit mit der Stasi verbandelt waren.
Der Journalist will die ihm bislang zu Unrecht verweigerten Informationen jetzt einfordern.