Ein Mandant wurde in einem Hauptbahnhof kontrolliert. Weil ohne sein Einverständnis auch sein Rucksack, seine Taschen und sein Geldbeutel überprüft wurden, habe ich die Unterlagen angefordert. Dort heißt es:
Der Betroffene widersprach der Durchsuchung, sperrte sich aber auch nicht gegen das Vorgehen. In seinem Portemonnaie fanden sich 940,00 € in bar. Diese Summe ist mit dem eher „studentischen“ Erscheinungsbild des Betroffenen nur schwer in Einklang zu bringen. Konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat fanden sich nicht. Eventuell sind weitere Finanzermittlungen angezeigt.
Der Mandant antwortete übrigens nicht auf die Frage, woher das Geld ist und was er damit vor hat. Musste er auch nicht. Die angesprochenen Finanzermittlungen haben dann nicht stattgefunden, jedenfalls findet sich dazu nichts in der Akte.
Vielleicht müsste man seitens der Ermittlungsbehörden mal eine Tabelle veröffentlichen, wie viel Bargeld je nach Kleidung, Frisur und Atemfrische noch nicht zu Argwohn führen.