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Eierlikör ist heute vielleicht nicht mehr der hipste Drink. Aber mir als Kind der 60-er und 70-er Jahre ist die Werbung „Eieiei Verpoorten“ noch in bester Erinnerung. Die Reklame lief damals rauf und runter, so begründete der Hersteller Verpoorten den legendären Ruf seines Getränks. Kein Wunder, dass der Produzent seine Marktmacht energisch verteidigt. Der Slogan „Eieiei Verpoorten“ genießt Markenschutz.

Stein des Anstoßes war die Werbung eines Verpoorten-Konkurrenten aus Niedersachsen. Eierlikörhersteller Nordik warb für fünf seiner Eierlikör-Spezialitäten mit dem Slogan „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“. Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste prüfen, ob das „Ei“ in verbaler Form der Firma Verpoorten gehört. Tut es zumindest in der verwendeten Form nicht, stellte sich nun in der mündlichen Verhandlung heraus. Über diese berichtet die Legal Tribune Online.

Wenig überraschend stellte das Gericht fest, dass Ei – hoffentlich – die Grundlage des Eierlikörs ist. Deshalb, so der Vorsitzende Richter, könne ein locker formulierter Hinweis auf diese Zutat kaum versagt werden. Außerdem, so der Richter, sei „Eieiei“ ein Ausdruck der Überraschung. Als Symbol des Osterfestes sei das Ei auch nicht von einem einzelnen Unternehmen vereinbar.

Die endgültige Entscheidung soll nach Ostern verkündet werden.