Homosexuelle Männer dürfen künftig nicht mehr pauschal als Blutspender ausgeschlossen werden. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Danach darf die sexuelle Orientierung nicht mehr abstrakt zum Ausschluss von der Blutspende führen.
Eine Richtlinie der Bundesärztekammer sieht vor, dass Männer, die mit Männern neue Sexualkontakte oder gleichzeitig mehrere Sexualpartner haben, grundsätzlich mindestens vier Monate von der Blutspende ausgeschlossen werden. Damit sollte verhindert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird.
Diese pauschale Regelung ist künftig obsolet. Allerdings können Blutspendedienste auch künftig nach dem „individuellen Sexualverhalten“ beurteilen, ob ein erhöhtes Risiko besteht. Dieses Prüfungsrecht erstreckt sich dann aber auch nicht nur auf homosexuelle Männer – so jedenfalls die Vorgabe.
Außerdem wird die Altersgrenze für Blutspender aufgehoben. Bislang durften Erstspender – mit regionalen Unterschieden – höchstens 65 Jahre alt sein, die Obergrenze zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig geht es um die „individuelle Spendentauglichkeit“, die unabhängig vom Alter sein soll.