Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Bürgern mit einem weitgehend geheimen Algorithmus. Doch diese Praxis könnte unwirksam sein, so jedenfalls die Tendenz am Europäischen Gerichtshof. Dort hat der zuständige Generalanwalt nun erhebliche Zweifel am Schufa-Score in seiner aktuellen Form geäußert.
Das EU-Recht will vermeiden, dass alleine Maschinen über Dinge wie Kreditwürdigkeit entscheiden. Da die Schufa den Score aber auch nach eigenen Angaben automatisch ermittelt, sieht der Generalanwalt ein unzulässiges Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Außerdem sieht der Generalanwalt eine Pflicht zur Transparenz. Der Betroffene müsse erfahren können, welche Daten in die Prüfung einfließen und nach welcher konkreten Methode ein Ergebnis zustande kommt. Die deutschen Gerichte haben die Schufa-Methode bislang quasi als Geschäftsgeheimnis anerkannt.
Außerdem kritisiert der Generalanwalt, dass die Schufa Daten doppelt so lange vorhält wie die zuständigen Registergerichte. Die nach einem Jahr vorgesehene Löschung solle Schuldnern die Rückkehr ins Wirtschaftsleben ermöglichen. Wenn die Schufa Daten bis zu zwei Jahre speichere, werde dieses Ziel konterkariert.
Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist erst in einigen Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts (Aktenzeichen C-634/21).