Schlüsselfragen

Es dürfte kein ganz einfacher Fall werden, den ein 40-Jähriger aus Neubrandenburg seinem (künftigen) Anwalt in die Kanzlei bringt. Der Mann war gegen Mittag am Steuer seines Wagens mit 2,88 Promille aufgefallen. Die Polizisten stellten seinen Führerschein sicher. Weil es schon frühere Trunkenheitsfahrten gab, stellten sie auch seinen Autoschlüssel und das Fahrzeug sicher.

Dies allerdings wollte der Mann wohl so nicht auf sich sitzen lassen. Weil der Abschleppdienst nicht sofort kommen konnte, stand das Auto unbeobachtet auf der Straße. Nachdem ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen worden war, holte der Mann den Zweitschlüssel aus seiner Wohnung. Dann kehrte er zu seinem Auto zurück, setzte er sich laut Zeugenaussagen ans Steuer und parkte das Fahrzeug ordentlich vor seinem Wohnhaus.

Logischerweise erschien die Polizei erneut. Ein erneuter Atemalkoholtest ergab nun 2,95 Promille. Also erneute Blutprobe. Die wurde aber erst entnommen, nachdem die Polizei den Verbleib des Zweitschlüssels geklärt hatte. Weil der 40-Jährige nichts dazu sagen wollte, mussten die Beamten suchen. Der Zweitschlüssel lag im Backofen.

Nicht auszudenken, wenn der Mann sogar noch einen Drittschlüssel hat. Oder das Geld, um sich ein anderes Fahrzeug zu besorgen. Dann allerdings verlangt der Anwalt garantiert Erschwerniszulage.