Der gewaltsame Tod der 12-jährigen Luise durch Messerstiche könnte aufgeklärt sein. Die Staatsanwaltschaft gab heute bekannt, dass es zwei Tatverdächtige gibt. Es handelt sich um zwei Mädchen, 12 und 13 Jahre alt. Laut den Ermittlern haben die Kinder die Tat eingeräumt.
Können die Mädchen für ihre Tat bestraft werden? Diese Frage lässt sich eindeutig beantworten. Sie können nicht. Denn nach deutscher Rechtslage gelten Kinder als schuldunfähig (§ 19 StGB). Fehlt die Schuld, ist eine Bestrafung schlicht nicht möglich. Demgemäß gilt das Jugendstrafrecht auch erst für Personen über 14 Jahren (§ 1 JGG).
Die Altersgrenze von 14 Jahren ist starr ausgestaltet. Das heißt, selbst bei schwersten Delikten ist eine Bestrafung von Kindern nicht erlaubt. Natürlich muss das zuständige Jugendamt schauen, ob es bei den Tatverdächtigen Hilfsbedarf gibt. Der Blick der Jugendämter ist aber immer nur in die Zukunft gerichtet und am Erziehungsgedanken orientiert. Sanktionen wegen eines Fehlverhaltens in der Vergangenheit dürfen diese Träger nicht verhängen.
Die Polizei wird die Tatumstände natürlich nach Möglichkeit klären. Dem Staatsanwalt bleibt aber nichts anderes übrig, als das Verfahren am Ende ohne Anklage oder sonstige Folgen einzustellen.