Im Koalitionsvertrag ist die kontrollierte Freigabe von Cannabis für Erwachsene vereinbart. Der Besitz von einer angemessenen Menge für den Eigenbedarf soll straffrei bleiben – irgendwann. Bis dahin müssten schon mal dringend notwendige Liberalisierungen erfolgen, fordert die Neue Richtervereinigung.
Die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten sei ungerechtfertigt, weil der Konsum von Alkohol und Tabak je nach Konsumform fast immer gefährlicher sei. Trotz der drohenden Strafen sei der Besitz von Cannabis weit verbreitet. Eine staatlich überwachte Abgabe sei daher ein viel effektiveres Mittel als die Kriminalisierung.
Konkret fordert die Neue Richtervereinigung, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf straffrei zu machen. Damit wäre es auch mit den höchst unterschiedlichen Grenzwerten in den einzelnen Bundesländern vorbei. Auch das Fahrerlaubnisrecht müsse angepasst werden. Heute verlören täglich Menschen ihren Führerschein, obwohl der letzte Konsum schon Tage vorbei sei, sich aber noch „nicht aktive Restmengen“ in ihrem Blut finden. Es bedürfe konkreter Grenzwerte, wie etwa beim Alkohol.
Die Liberalisierung würde auch Ressourcen bei Polizei und Justiz freimachen. Immerhin werden nach Angaben der NRV in Deutschland jedes Jahr 180.000 konsumbezogene Ermittlungsverfahren geführt.