Auch wenn die Dinger heutzutage an jeder Ecke stehen, sollte man in angeschickertem Zustand die Finger von E-Scootern lassen. Die Nutzung kann den Führerschein kosten und (Geld-)Strafen nach sich ziehen. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hildesheim zeigt.
Ein Mann war nach einigen Joints mit einem unversicherten E-Scooter unterwegs. Allerdings funktionierte der Antrieb nicht, so dass der Betroffene das Gefährt mit bloßer Muskelkraft bewegte. Es handelte sich also um einen E-Scooter, der als Tretroller genutzt wurde. Laut Gericht hat sich der Tretrollerfahrer nicht strafbar gemacht, denn sein Gefährt habe er nur damit jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug genutzt. Fürs Tretrollerfahren bedürfe es aber keiner Versicherung, keiner Fahrerlaubnis – und die Regeln übers Fahren unter Drogeneinfluss seien auch nicht anwendbar.
In dem Prozess konnte der Mann belegen, dass er den defekten Roller gerade in die Werkstatt bringen wollte. Das half ihm sehr (Aktenzeichen 13 Ns 40 Js 25077/21).