Im Wettkampf um den absurdesten Rechtsstreit des Tages gewinnt eindeutig ein Fall aus Baden-Württemberg. Ein Sozialhilfeempfänger hatte sich über den Lärm aus der Mietwohnung über ihm geärgert. So sehr, dass er nach eigenen Angaben etliche Male gegen die Zimmerdecke geschlagen hat, damit endlich Ruhe einkehrt. Dabei waren 14 Deckenlöcher entstanden – die sollte jetzt das Amt bezahlen.
Durch zwei Gerichtsinstanzen schilderte der Leistungsbezieher, wie arg er drangsaliert wurde. Die Mieter über ihm seien so laut, dass die Decke wackele. Er werde regelrecht tyrannisiert. Seine Schläge gegen die Decke verstand der Kläger deshalb als Notwehr. Sein Vermieter sah die Verantwortung allerdings beim Kläger selbst. Dieser die Nachbarn diffamiert und unberechtigte Strafanzeigen gestellt. Außerdem habe er selbst in seiner Wohnung herumgebrüllt. Auf den 1.500 Euro Kosten für die Instandsetzung der Zimmerdecke wollte der Vermieter nicht sitzenbleiben.
Das Sozialgericht und nun auch das Landessozialgericht mussten sich mit dem Fall beschäftigen. Die Gerichte verweisen auf das Gesetz und deklinieren dieses brottrocken durch. Danach besteht nur Anspruch auf allgemein notwendige Leistungen, hier habe sich der Kläger aber unsachgemäß verhalten. Der Sozialhilfeträger sei keine umfassende Haftpflichtversicherung (Aktenzeichen L 7 SO 1522/22).