Zu viel Spaß ist auch nicht gut – zumindest wenn er vom Chef angeordnet wird. In einem französischen Beratungsunternehmen gab es eine ausschweifende „Fun an Pro“-Firmenkultur mit Firmenpartys nach Dienstschluss, viel Alkohol und auch sexuellen Ausschweifungen. Darauf hatte ein Mitarbeiter keine Lust und wurde gekündigt.
Den Rausschmiss des Mannes hat der französische Kassationsgerichtshof nun für unwirksam erklärt. Die Pflichtpartys zum Ende der Arbeitswoche beschreibt das Gericht als „Bereitstellen großer Alkoholmengen“, durch die Exzesse gefördert worden seien, etwa Mobbing, Entgleisungen und wahlloser Sex. In der Tat bewirbt sich die Firma unter anderem mit folgende Aussage: „Man muss bei der Arbeit auch mal Spaß haben, unsere Kunden lieben es.“
Laut dem Gericht hat der Mitarbeiter aber Anspruch auf Respekt gegenüber seinem Privatleben. Auch seine Meinungsfreiheit sei auf erniedrigende Art und Weise missachtet worden.