Wenn ein Flug annuliert wird, kann der Fluggast Ersatzansprüche geltend machen. Ob ein Dritter die Reise gebucht und bezahlt hat, spielt keine Rolle. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Damit stellt das Gericht klar, dass auch bei der Annulierung von Flügen der Reisende persönlich klagen kann. Das entspricht laut dem Gericht auch der Fluggastrechte-Verordnung, welche die pauschalen Entschädigungen bei Verspätungen und anderen Störungen regelt (Aktenzeichen X ZR 35/22).