Normalerweise ist das eine oder andere Parkknöllchen kein Grund, den Führerschein zu kassieren. Auch nicht in Verbindung mit der einen oder anderen Temposünde. Irgendwann ist allerdings eine Grenze erreicht – und bei 174 Verfahren eindeutig überschritten. Demgemäß blieb ein Autofahrer auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolglos, wo er gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis klagte.
Insgesamt ging es um 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Jahr. Alle begangen mit den drei Autos, die der Berliner auf sich zugelassen hatte. Er bezahlte zwar alle Geldbußen, zog sich aber den Unmut der Führerscheinbehörde zu. Diese erklärte ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Zu Recht, so das Verwaltungsgericht. Wer so viele Verkehrssünden begehe, sei offensichtlich nicht willens, „im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene Ordnungsvorschriften zu beachten“. Auch der Einwand, er sei gar nicht selbst gefahren und habe nur aus Freundlichkeit gezahlt, überzeugte das Gericht. Wer gegen den Missbrauch seiner Autos nichts unternehme, zeige ebenfalls charakterliche Mängel (Aktenzeichen VG 4 K 456/21).