Die Stadt Düsseldorf und die örtliche Polizei gehen seit längerem gegen Auto-Poser vor. Gerade im Zentrum rund um die Königsallee finden regelmäßig Schaulaufen PS-starker Fahrzeuge statt. Allerdings schoss das Ordnungsamt offenbar teilweise über das Ziel hinaus. Das Verwaltungsgericht erklärte jetzt ein angedrohtes Zwangsgeld für den Fahrer eines Mercedes AMG C63 für unwirksam.
Der 27-jährige Besitzer des Wagens soll im März 2021 mit heulendem Motor an der Heinrich-Heine-Allee losgefahren sein, um Passanten anerkennende Blicke abzugewinnen. Dafür erhielt er ein Posing-Verbot, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgelds von 5.000 Euro.
Vom Gericht musste sich die Stadt allerdings darüber belehren lassen, dass auch sie an geltendes Recht gebunden ist. Nämlich die Straßenverkehrsordnung. Diese untersagt in § 30 StVO, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Das vorgesehene Bußgeld beträgt 80,00 bis 100,00 € – und eben nicht die von der Behörde in Aussicht gestellten 5.000,00 €. Auch Punkte in Flensburg sind für Auto-Poser nicht vorgesehen.
Der Straßenverkehr ist in Deutschland durch Bundesrecht geregelt, so das Verwaltungsgericht. Deshalb könne eine Stadt keine eigenen Verkehrsverbote nach Landesrecht erlassen, auch nicht unter Berufung auf ordnungsrechtliche Generalklauseln. Das Gericht hat allerdings Berufung oder Sprungrevision zugelassen. Am Wochenende ist in Düsseldorf schönes Wetter angesagt. Es könnte also lustig werden… (Aktenzeichen 6 K 472/21).