Auch im Bereich des Strafrechts sind mit dem Frühjahr einige Covid-bedingte Regeln ausgelaufen. Zu den wichtigsten gehörte die Hemmung eventueller Fristen, sofern der Prozess wegen Corona nicht (fort-)geführt werden kann.
Derzeit gelten wieder die ganz normalen Vorschriften der Strafprozessordnung. Für den Herbst möchte die Bundesregierung aber wieder Hemmungsfristen einführen. Geplant ist aber, die zusätzliche Hemmung von den früheren zwei Monaten auf einen Monat zu reduzieren. Dann könnte ein Strafprozess unter Einrechnung der ohnehin geltenden Fristen maximal zwei Monate und zehn Tage unterbrochen werden.
Die Änderung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.