Das Frankfurter Ordnungsamt musste einen Vermieter zwingen, die Gasversorgung seiner Mieter wieder herzustellen. Der Mann hatte am 30. Juni das Gas abgedreht, weil er Versorgungsengpässe fürchtet. Überdies wolle er seine Mieter vor steigenden Kosten schützen.
Eine ältere Mieterin, überdies pflegebedürftig, war verständlicherweise not amused. Sie wandte sich an das Ordnungsamt. Dieses verpflichtete den Vermieter per Verwaltungsakt, die Versorgung innerhalb von einer Woche wieder herzustellen.
Der Fall kam nun vor das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Dort erklärte der Vermieter es für zumutbar, wenn die Mieter das Wasser auf dem Herd warm machen und bei Kälte zu Elektroheizlüftern greifen.
Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt, die Versorgung mit Warmwasser gehöre in Deutschland zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen, und zwar über die reguläre Energieversorgung. Überdies ist der Vermieter auch aus dem Mietvertrag verpflichtet, die Energieversorgung aufrecht zu erhalten. Jedenfalls so lange ihm dies tatsächlich möglich ist, muss man hinzufügen (Aktenzeichen 8 L 1907/22.F).