Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht muss Auskunft über ihren Helikopterflug geben, der sie dienstlich zu einer Bundeswehreinrichtung ins schöne Ladelund brachte. Bisher ist die Ministerin wenig auskunftsfreudig, da sie ja bekanntermaßen in Begleitung ihres Sohnes reiste – und nach der Arbeit auf der nahen Insel Sylt Urlaub machte. Das Verwaltungsgericht Köln gibt nun einem Journalisten recht, der Näheres wissen möchte.
Auf einen Eilantrag des Journalisten muss das Verteidigungsministerium sagen, was Christine Lambrecht über die Entstehung des Fotos weiß. Das Bild zeigt Lambrechts Sohn im Helikopter. Die nun zu beantwortende Frage zielt natürlich darauf hin, ob Lambrecht das Foto sogar selbst gemacht hat. Da auf dem Foto auch das Cockpit teilweise zu sehen ist, könnte das Ganze sogar strafrechtliche Bedeutung haben. Es gibt den Straftatbestand des sicherheitsgefährdenden Abbildens von Wehrmitteln (§109g StGB).
Außerdem wollte der Journalist Einzelheiten zur Terminierung des Truppenbesuchs wissen. Laut Gericht ist auch hier der Informationsanspruch der Presse eindeutig. Lambrecht sei dienstlich unterwegs gewesen, schon deshalb seien die Fragen kein Eingriff in ihre Privatsphäre. Auch der Sohn habe nun mal im Hubschrauber gesessen, die „Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr“ dürfe diskutiert werden. Ebenso die Art und Weise, wie die Ministerin ihre „Befugnisse als Behördenleiterin“ nutzt. Ausdrücklich führt das Gericht aus, Lambrecht müsse sich bei ihrem Rückzug ins Private entgegenhalten lassen, dass die Mitnahme des Sohnes und dem anschließenden Urlaub auf Sylt zumindest den Eindruck erweckt, sie habe private Belange mit ihren Amtsgeschäften verwoben.
Nur in einem Punkt gibt das Gericht Lambrecht recht. Sie muss nicht sagen, wann das Hotel auf Sylt gebucht wurde. Der dortige Aufenthalt sei Privatsache. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich (Aktenzeichen 6 L 978/22).