Eine Kölner Gastwirtin hat das „Königreich Deutschland“ ausgerufen. Wenig überraschend, aber doch auch bescheiden: Das Territorium entspricht dem Grundriss ihrer Gaststätte. Mit der Unabhängigkeitserklärung hoffte die Frau, vor dem Zugriff des Ordnungsamtes sicher zu sein. Die Behörden interessierten sich in der Hochzeit von Corona (Juli 2020) logischerweise für das nicht vorhandene Hygienekonzept der Kneipe.
Mit dem Besuch, so der Plan, sollten sich die Gäste temporär dem Königreich Deutschland zugehörig fühlen. Ein entsprechendes Bekenntnis nahm die Wirtin ihnen auch ab. Das klang für einige Kreise verlockend. Denn im Königreich Deutschland sollte ansonsten nichts mehr von dem zu fürchten sein, was Köln, Deutschland und den Rest der Welt in Atem hielt. Schon gar nicht Corona.
Die Behörden machten den Laden gleich am ersten Tag dicht. Die Klage der Frau blieb hinsichtlich der Gaststätte durch die Instanzen erfolglos. Das Königreich Deutschland könne sich keine eigene Rechtsordnung schaffen. Ebenso wenig gelte die Vereinigungsfreiheit.
In einem Punkt bekam die Frau allerdings nun recht. Das Ordnungsamt verhängte gegen sie mit der Kneipenschließung gleich ein umfassendes Gewerbeverbot. Das geht dem Oberverwaltungsgericht Münster aber doch zu weit. Ein Gewerbeverbot könne nur am Ende eines geordneten Verwaltungsverfahren stehen. Ob die Frau nochmal was in Richtung Selbständigkeit (Kaiserin, Zarin, Büttenrednerin) plant oder geplant hat, wird in der Gerichtsentscheidung leider nicht mitgeteilt (Aktenzeichen 4 B 61/21).