Ein Autofahrer wurde mit drogentypischen Ausfallerscheinungen von der Polizei gestoppt. Er konnte sich das nicht erklären. Und sein Beifahrer gab per eidesstattlicher Versicherung zu, dass er ihm heimlich eine stattliche Menge Amphetamine ins Bier geschüttet hatte. Ob der Autofahrer seinen Führerschein behalten darf, darum ging es vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.
Wenig überraschend war das Gericht skeptisch und verwies auf einige Grundsätze, die schon in früheren Urteilen zu der Thematik festgelegt wurden. Dass man Drogen untergejubelt bekommt, sei nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht wahrscheinlich. Wer das behaupte, müsse zumindest eine überzeugende Geschichte erzählen. Unter anderem müsse er Personen aus dem eigenen Umfeld benennen, die einen Beweggrund für so eine Aktion haben könnten.
Die lapidare Geschichte vom kleinen Spaß unter Freunden glaubte das Gericht in diesem Fall nicht. Es sei schon nicht nachvollziehbar, wieso der Beifahrer sein eigenes Leben gefährden sollte. Den Sack zu macht das Gericht mit dem Hinweis, dass der Autofahrer schon früher mal wegen Amphetamin seinen Führerschein abgeben musste. Zumindest mit dieser Erfahrung habe der Mann seine Ausfallerscheinungen doch einordnen und stehenbleiben können (Aktenzeichen 4 L 680/22 KO).