Ob man Polizeieinsätze filmen und vor allem die Gespräche zwischen Polizisten und Betroffenen aufzeichnen darf, darüber gibt es schon etliche Gerichtsentscheidungen. Diese fallen unterschiedlich aus, jetzt kommt eine weitere hinzu, die voraussichtlich besonderes Gewicht haben wird. Denn mit dem Oberlandesgericht Zweibrücken äußert sich zu dem Thema eine höhere Instanz. Nach Auffassung dieser Richter darf man nicht aufzeichnen, was Polizisten sagen.
In der Legal Tribune Online findet sich eine ausführliche Besprechung der Entscheidung. Für mich ist diese Tendenz in der Rechtsprechung nur schwer nachvollziehbar. Es handelt sich bei Polizeieinsätzen um Maßnahmen des Staates, die zumindest im öffentlichen Raum von der Öffentlichkeit auch beobachtet und dokumentiert werden dürfen.
Letztlich untergraben staatliche Organe mit erzwungener Heimlichtuerei den Vertrauensvorschuss des Bürgers, welchen sie so gerne einfordern.