Grund für Streit gibt es immer, vor allem unter Nachbarn. Mit einem fast schon postmodernen Zankapfel musste sich jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigen. Es ging um die Solarpaneele eines Einfamilienhauses. Von diesen fühlte sich der Nachbar übermäßig stark geblendet.
Wie nicht anders zu erwarten, sind die Richter wenig geneigt, Solaranlagen zu gefährlichen Werkzeugen zu erklären. Vielmehr legen sie dar, dass Nachbarn wechselseitig Immissionen dulden müssen, so lange dies „zumutbar“ ist. Das gelte auch für blitzende Solaranlagen.
Maßstab der Zumutbarkeit ist laut dem Gericht das Empfinden eines „verständigen Durchschnitsbenutzers“. Laut einem Sachverständigen seien im Wohnzimmer des Klägers nur an 60 Tagen im Jahr Reflexionen durch die Paneele wahrnehmbar, und das auch maximal 20 Stunden insgesamt. Schon dies reicht nach der Bewertung des Gerichts nicht aus. Überdies sei bei einem Orstermin festgestellt worden, dass die Solarzellen nur zu Aufhellungen führen, nicht aber zu einer Blendung des Auges. Das alles, so das Gericht, sei hinnehmbar. Die Klage wurde abgewiesen (8 U 166/21).