Das Pimmelgate des Hamburger Innensenators Andy Grote wird sorgfältig juristisch aufgearbeitet. Vor wenigen Tagen stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Autor des Tweets „Du bist so 1Pimmel“ ein und verwies Grote auf den Privatklageweg. Nun ist auch entschieden, ob die Hausdurchsuchung in Ordnung ging. Tut sie nicht, so das Landgericht Hamburg.
Die Richter sagen in ihrer Entscheidung zwar, es habe einen Anfangsverdacht auf Beleidigung gegeben. Allerdings verweisen sie auch auf gewisse rechtsstaatliche Grenzen. Diese sind seinerzeit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Ermittlungsrichter leider aus dem Blick geraten – aus welchen Gründen auch immer.
Die Hausdurchsuchung halten die Richter für unverhältnismäßig, vor allem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (einer Mitbewohnerin) stehe über dem möglichen Strafverfolgungsinteresse des Staates. Eine Rolle spielte sicher auch, dass der Twitterer nicht einfach losblaffte, sondern auf Äußerungen Grotes reagierte. Dieser hatte Menschen, die trotz Corona feierten, als „Ignoranten“ tituliert.
Seinen verdienten Platz in den Archiven findet das Pimmelgate allerdings erst, wenn der Innensenator die Sache nicht doch noch selbst vor Gericht bringt oder möglicherweise schon hat. Wie er sich zu dieser juristischen Möglichkeit positioniert, wird sich bestimmt noch zeigen.