Eine Autofahrerin war am Donnerstag in Dortmund auf der Brackeler Straße mit 110 Stundenkilometern unterwegs. Das gilt unter Einheimischen zwar noch als Schrittgeschwindigkeit, trotz des offiziellen Tempolimits von 50. Anders ist es natürlich, wenn die Kradgruppe der örtlichen Polizei mit einem Schwerpunkteinsatz die Hauptunfallursache der erhöhten Geschwindigkeit bekämpft.
Genau das war zur fraglichen Zeit der Fall, so dass die 25-Jährige nicht nur Fahrzeugschein und Führerschein zeigen musste, sondern sich im Rahmen ordentlich gewährten rechtlichen Gehörs auch zum Tatvorwurf äußern durfte. Sie stritt eine gewisse Eile nicht ab, trug aber Gründe vor, welche die Beamten zur Anwendung des Opportunitätsgrundsatzes bewegen sollten. Im Bußgeldverfahren sind alle Sanktionen ja ins Ermessen der Behörde gestellt. Man darf also auch mal ein Auge zudrücken, ohne dass gleich irgendjemand Strafvereitelung rufen kann.
Eine klitzekleine Chance also, dass es die Polizei bei einer Verwarnung bewenden ließ. Kommt natürlich auf die Geschichte an, aber die ließ sich zweifellos hören. Nach eigenen Angaben war die Frau nämlich unterwegs, um sich die Haare machen zu lassen. Und zwar für ihre Hochzeit, die am gleichen Tag stattfinden sollte. Die Story hat es zwar bis in den Polizeibericht geschafft, konnte die Herzen der gestandenen Krad-Polizisten aber nicht ausreichend erweichen. Die Fahrerin durfte mit besten Wünschen zwar weiterfahren, für die nächsten Tage wurden ihr aber ein behördlich bereits korrekt berechnetes Bußgeld von 480 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot in Aussicht gestellt. Möglicherweise kann sie die Hochzeitsreise jetzt sozusagen doppelt genießen, wenn sie gleichzeitig das Fahrverbot mit erledigen kann.