In München dürfen auf Ampeln weiter schwule Ampelmännchen und -pärchen Fußgängern Signale geben. Solche Ampeln sind in München an ganzen sechs Übergängen installiert. Gleichwohl sah sich ein Bürger in seinen Rechten verletzt. Mit seiner Klage beschäftigte sich jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht schon geurteilt, dass an den Piktogrammen nichts auszusetzen ist. Der Verwaltungsgerichtshof stellt in seinem Beschluss fest, die Ampeln seien „ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen“, überdies auch „eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung“. Demgegenüber habe der Kläger nichts vortragen können, was ihm einen juristischen Unterlassungsanspruch geben könnte. Ein Rechtsmittel hat der Kläger nicht (Aktenzeichen 11 ZB 21.1777).