Auf die Idee muss man erst mal kommen: Ein VW-Mitarbeiter klagt gegen einen Gender-Sprachleitfaden, den sich Audi gegeben hat. Und wundert sich dann, dass die Richter es sich einfach machen und (völlig korrekt) feststellen, dass der Kläger überhaupt nicht selbst betroffen ist, er also weder Anspruchsgrundlage noch Rechtsschutzbedürfnis hat.
Vielleicht hätte der Verein, der die Aktion unterstützte, besser einen Audi-Mitarbeiter für die Klage gesucht, der als Gender-Verweigerer was zu befürchten hätte. Dann wäre der Rechtstreit aller Voraussicht nach spannender gelaufen. Den Richtern aber nun empört zu unterstellen, sie würden vor dem Matriarchat kuschen, ist peinlich. Die Richter sahen sich schlicht außerstande, eine vom Kläger selbst in den Weg gestellte, juristisch so gut wie nicht unüberwindliche Hürde beiseite zu schieben.
Also viel Lärm um nichts.