Vor einer Operation muss der Patient aufgeklärt werden. Vor allem über die Risiken des Eingriffs. Dabei gibt es zum Schutz des Patienten auch zeitliche Vorgaben, wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankenthal zeigt.
Wegen ihrer Augenerkrankung wollte sich eine Frau eine Linse mit mehreren Sehstärken einsetzen lassen. Der Eingriff hatte allerdings ein negatives Ergebnis. Die Sehkraft der Frau nahm deutlich ab. Vor Gericht gab der Arzt an, er habe die Patientin erst am Operationstag aufgeklärt, etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff, und das auch noch im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung.
Entsteht beim Patienten Zeitdruck, liegt laut dem Urteil grundsätzlich keine wirksame Aufklärung vor. Das sei hier zweifellos der Fall, zumal die Aufklärung mit der Untersuchung verbunden wurde. In dem Urteil klingt sogar an, dass ein Aufklärungsgespräch spätestens am Vortag des Eingriff stattfinden muss (Aktenzeichen 4 O 147/21).