Ein Mandant, der zu Fuß zu einem Geschäftstermin unterwegs war und dabei telefonierte, musste sich eine körperliche Durchsuchung gefallen lassen. Unter Tatvorwurf steht im Durchsuchungsprotokoll der Polizei:
Verdächtige Wahrnehmung einer Zeugin
Ich googele geradezu verzweifelt nach diesem Straftatbestand.