Wer einen Job beendet, hat Anspruch auf ein Zeugnis. Wie dieses jedenfalls nicht aussehen darf, hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt. Konkret ging es das Zeugnis für einen Elektriker, welches aussah wie ein Schulzeugnis. Also Tabellenform mit bloßen Stichworten, Schulnoten von „sehr gut“ bis „ungenügend“.
So ein tabellarisches Zeugnis reicht nach Auffassung der Richter nicht. Jeder Arbeitgeber könne eine individuelle, auf ihn persönlich zugeschnittene Bewertung seiner Leistung und seines persönlichen Verhaltens verlangen. Das setze einen entsprechend formulierten (Fließ-)Text voraus.
Die Vorinstanz hielt die Tabellenform noch für zulässig, so dass die Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht offensichtlich notwendig war (Aktenzeichen 9 AZR 262/20).