Bei der Zentralen Bußgeldstelle des Bundespolizeipräsidiums in Halle arbeiten nette Menschen. Glaube ich. Denn die Behörde ist – nach meiner Erfahrung – die einzige, die bei Akteneinsichten nicht nur einen voradressierten Rückumschlag beifügt. Sondern diesen auch frankiert, also zum Beispiel mit 1,55 Euro.
Schon der Rückumschlag ist keine Pflicht. Aber dass auch gleich noch das Porto für die Rücksendung spendiert wird, ist schon eine freundliche Geste. Denn wir Anwälte müssen zwar für jede Akteneinsicht eine Pauschale von 12,00 Euro an die betreffende Behörde überweisen. Das ist aber keine Rundum-Sorglos-Police. Denn die „Kosten der Rücksendung“ der Akte müssen wir, so will es das Gesetz, selbst tragen, also auch das passende Porto.
Die gesparten 1,55 Euro werfe ich in die Kaffekasse…