Ein Richter am Oberlandesgericht München hat freiwillig den Dienst quittiert und auf Pensionsansprüche verzichtet. Mit diesem Schritt wollte er wohl erreichen, dass er milde bestraft wird. Dem Richter wurde der Besitz von Kinderpornografie zur Last gelegt. Über 4.000 Dateien sollen Ermittler bei ihm im Jahr 2020 gefunden haben.
Aufgefallen ist der Jurist bei Ermittlungen gegen ein Internetforum, über das angeblich ausschließlich pädophile Inhalte verbreitet wurden. Der bloße Umstand der Anmeldung – also nicht der Nachweis einschlägiger Aktivität – bei diesem Forum hat wohl gereicht, damit Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt wurden. Beim Bundesverfassungsgericht hatte der Richter deswegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Erfolglos. Der Richter soll sich aber nicht nur Bilder aus dem Internet besorgt haben. Vielmehr kopierte er auch Bilder und Videos aus Gerichtsakten, auf die er dienstlich Zugriff hatte. Auch dieses Material wurde in seiner Wohnung gefunden.
Einen Strafbefehl über 150 Tagessätze zu 30 Euro hat der Richter nun akzeptiert. Sicher kein dummer Schachzug, denn eine bloße Geldstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornografie in solchen Mengen entspricht schon viereinhalb Richtigen im Lotto. Bei „normalen Menschen“ wird eher darüber verhandelt, ob es noch mal Bewährung geben kann.