Ein Blog kann Mittel eines Erpressungsversuchs sein, urteilt der Bundesgerichtshof. Es geht um das Blog eines wütenden Aktionärs, der auf seinem Blog ausschließlich über einen rührigen Frankfurter Unternehmensberater schrieb. Diesen machte der Blogautor für hohe Aktienverluste verantwortlich.
Über 100 Beiträge hat der Autor seinem Kontrahenten gewidmet. Unter anderem titulierte er ihn als Bilanzfälscher, Firmenräuber, Börsenhallodri und Börsenversager. Die Rede war von Lüge, Betrug, Habgier und Kriminalität. Laut den Anwälten des Unternehmensberaters hat der Bundesgerichtshof jetzt ein Urteil aufgehoben, welches dem Blogger sein Wirken gestattete. Das Kammergericht in Berlin hatte die Meinungsfreiheit höher gehängt als den möglichen Rufschaden.
Die Richter haben nach Auffassung des Bundesgerichtshofs aber nicht ausreichend geprüft, ob das Blog nicht sogar für eine Erpressung genutzt wurde. Der Unternehmensberater hatte nämlich behauptet, der Blogautor habe ihm die Einstellung des Blogs gegen eine Zahlung von 100.000 Euro angeboten.
Aber selbst wenn keine Erpressung gegeben sei, könne eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen. Immerhin liege es nahe, dass das Blog darauf angelegt war, den Betroffenen zu zermürben und zu belasten. Wie wichtig das vom Blogautor ins Feld geführte Informationsinteresse der Öffentlichkeit dagegen ist, muss das Kammergericht nun erneut abwägen.