Ein Oldenburger Staatsanwalt muss keine dienstrechtlichen Konsequenzen fürchten, weil er sich bei seinem Plädoyer auf die Bibel berief. „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“, führte der Staatsanwalt unter anderem aus. Damit begründete er seinen Wunsch für eine milde Strafe gegenüber einem Angeklagten, der seine 17 und 21 Jahre alten Kinder körperlich angegangen sein soll.
Die Staatsanwaltschaft hält die Formulierungen ihres Kollegen zwar nach wie vor für „äußerst unglücklich“ und missverständlich. Unter anderem hatte der Staatsanwalt angeblich eine päpstliche Lehre gefunden, die ein Schlagen von Kindern rechtfertigt – so es denn „würdevoll“ geschieht.
Die Dienstaufsicht weist nun darauf hin, der Staatsanwalt habe lediglich be- und entlastende Umstände dargelegt. Die Richterin habe den Staatsanwalt aber nicht so verstanden, dass er eine eigene Meinung wiedergibt. Vielmehr habe dieser – wenn auch auf unglückliche Art und Weise – das Denken des Angeklagten zusammengefasst.