In Niedersachsen ist ab sofort Prostitution wieder erlaubt – unter den Hygieneregeln, die auch für andere körpernahe Dienstleistungen gelten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzt auf Antrag eines Bordellbetreibers das Prostitutionsverbot außer Kraft.
Die Richter sehen insbesondere den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es gebe keine nachvollziehbaren Gründe, andere körpernahe Dienstleistungen weitgehend zu ermöglichen, die Prostitution aber weiter komplett zu untersagen. Ein Totalverbot sei angesichts sinkender Infektionszahlen auch „offensichtlich nicht mehr erforderlich“.
Das Gericht erinnert mit dieser Entscheidung daran, dass Prostitution ein legaler Beruf ist. Die Branchenverbände äußern ja schon seit geraumer Zeit den Verdacht, dass die Corona-Pandemie im Bereich der Prostitution dazu dienen könnte, zu alten Moralvorstellungen zurückzukehren (Aktenzeichen 13 MN 298/21).