Am vergangenen Freitag wollte ich eigentlich einen Mandanten in der Haft besuchen. Aber ich kriegte es wegen anderer Gerichtstermine, die sich munter verschoben oder verlängerten, einfach nicht auf die Reihe. Blöd nur, dass unsere Hauptverhandlung übermorgen, am Dienstag, nach längerer Unterbrechung fortgesetzt werden sollte.
Realistisch blieb so nur, dass ich eine halbe Stunde vorher im Hausgefängnis des Gerichts aufschlage. Und wir dann eben alles besprechen. Das hätte in diesem Fall (zur Not) auch gereicht, aber eine vernünftige Besprechung kann das natürlich nicht ersetzen. Immerhin weiß ich, dass der Vorsitzende des Gerichts sehr fair und verständnisvoll ist. Wir hätten also durchaus auch etwas mehr Zeit bekommen, sofern es nötig gewesen wäre.
Nun ja, es läuft nicht immer alles nach Plan. Aber meist fügt es sich doch – irgendwie. So kriegte ich dann heute morgen ein Fax vom Landgericht:
… wird der Hauptverhandlungstermin vom 02.06. wegen einer Corona-Erkrankung des Angeklagten aufgehoben.
Der Mandant ist am Samstag positiv getestet worden. Der Termindruck ist nun erst mal weg, unter 14 Tagen Quarantäne wird für ihn wohl nichts laufen. Das hätte dann ja wohl auch für mich gegolten, wenn ich am Freitag brav in der Justizvollzugsanstalt vorstellig geworden wäre. Ein bisschen Glück gehört halt auch dazu…