Bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sind Bitcoins in Millionenwert „verloren“ gegangen. Die Bitcoins wurden vor einigen Jahren bei einer Hausdurchsuchung beim bereits rechtskräftig verurteilten Betreiber des ehemaligen Internet-Drogen-Shops Chemical Love sichergestellt.
Obwohl die Hardwarewallet im Besitz der Staatsanwaltschaft sein soll, haben sich Dritte schon mehrfach an den ursprünglich 757 Bitcoins bedient. Einzelheiten kann man hier nachlesen. Das Grundproblem für die Behörden scheint zu sein, dass sie nicht über die Private Keys verfügen, um das Geld an einen sicheren Platz zu transferieren. Die Dritten scheinen dagegen einen deutlichen Wissensvorsprung zu haben. Denn sie konnten in mehreren Tranchen bereits den Großteil des Krypto-Vermögens abziehen.
Hier sieht man mal wieder, dass neue Technik nicht nur Ermittlungsmöglichkeiten mit sich bringt, sondern die Strafverfolgungsbehörden auch vor Herausforderungen stellt. Wenn wie seit Jahrzehnten Bargeld oder Buchgeld beschlagnahmt wird, ist es für Dritte nahezu unmöglich, an dieses Geld auf nicht legalem Weg wieder heranzukommen. Bei Kryptowährung scheint die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Vorkehrungen keine sicheren Methoden zu haben, um das beschlagnahmte Geld vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dass die virtuelle Asservatenkammer sozusagen mit entsprechendem Wissen einfach geplündert werden kann, macht Kryptowährungen für einige sicherlich (noch) interessanter und attaktiver.
RA Dr. André Bohn