Aus einer E-Mail:
Hier nun meine Aussage, die können Sie gerne verwenden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich es ist, was die Tat betrifft, alles komplett gelogen. Aber vielleicht können Sie das im Schriftsatz trotzdem gut hindrehen.
Mal ein Tipp unter uns Klosterbrüdern. Wir Anwälte dürfen grundsätzlich das glauben, was uns der Mandant sagt. Wenn wir allerdings positive Kenntnis davon haben, dass alles oder ein Teil seiner Version der Geschichte gelogen ist, wird es schwierig. Vor allem wenn dieser Umstand auch noch schriftlich fixiert ist. Damit sind dann wirklich alle alle Unklarheiten beseitigt und wir sind beim Anfangsverdacht der Strafvereitelung. Und erpressbar bin ich strenggenommen auch noch.
Ich habe den Mandanten zu einem Kollegen geschickt. Vielleicht gelingt dort ein Neuanfang.