In Hessen haben Polizisten an einer Unfallstelle auf der A3 einen unbeteiligten Mann aus dem Auto gezogen, ihn zur Unfallstelle geführt und ihm einen Unfalltoten gezeigt. Die Beamten gingen wohl davon aus, dass der Betreffende den Unfallort im Vorbeifahren mit seinem Handy gefilmt hat – was nicht erlaubt ist.
Von dem Vorfall gibt es Videos, unter anderem auf der Seite der hessenschau. Diese spricht von einer „Gaffer-Lektion“; in Boulevardmedien und auf Facebook wird die Aktion deutlich robuster abgefeiert.
Eine offizielle Stellungnahme der Polizei gibt es wohl noch nicht. Ich kann mir auch vorstellen, warum. Denn juristisch ist die Schocktherapie nicht zu rechtfertigen. Selbstverständlich konnten die Beamten den Betroffenen anhalten, seine Personalien notieren und gegen ihn ein Verfahren einleiten. An dessen Ende wird dann womöglich ein Bußgeld oder eine Geldstrafe stehen. Eine Rechtsgrundlage, dem Mann eine Leiche zu präsentieren, kann ich leider nicht finden. Das Handeln der Polizisten ist schlicht rechtswidrig.
Was passiert überdies, wenn sich die offenkundigen Risiken so einer Schock-Therapie verwirklichen? An einer Unfallstelle aus dem Auto gezogen zu werden und Unfallopfer anschauen zu müssen, kann bei einem nicht darauf eingestellten Betroffenen physische und psychische Schäden hervorrufen. Dann ist es nicht mehr weit bis zur Körperverletzung, und zwar einer solchen im Amt (§ 340 StGB). Alles völlig unabhängig davon, ob der Betroffene aus dem Auto gefilmt hat. Man kann es nämlich drehen und wenden, auch für unsympathische Tatverdächtige gilt die Unschuldsvermutung, völlig unabhängig davon, als wie „wasserdicht“ die Beamten ihren Fall einschätzen.
Die Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer und ihrer Angehörigen hätten ruhig auch eine Rolle spielen dürfen. Es mag durchaus Angehörige geben, die schon genug leiden und nun von dieser völlig unnötigen Zurschaustellung durch die Polizei ebenso wenig erbaut sind wie von irgendwelchen Creeps mit Cameraphones. Auch der mediale Rummel, in den die Angehörigen nun sehr direkt hineingezogen werden, fällt in den Verantwortungsbereich der Polizeibeamten.