Weil er am vorgesehenen Tag bereits einen anderen Gerichtstermin hatte, bat ein Verteidigerkollege um Verlegung des Termins. Auf einen späteren Zeitpunkt. Er wies darauf hin, als Einzelanwalt stehe ich ihm keine Vertretung zur Verfügung. Sollte das Gericht Bedenken haben, ob die Verhinderung tatsächlich vorliegt, regte er an, die Gerichtsakte des anderen Verfahrens mit dem Aktenzeichen (…) beizuziehen.
Der Richter verlegte den Termin, schrieb dem Anwalt aber noch Folgendes:
Soweit Sie zur Glaubhaftmachung Ihrer angeblichen Verhinderung am Terminstag das Gericht darauf hinweisen, die Akten des Amtsgerichts „beizuziehen“, wird gebeten, auf derart unsinnige Anregungen künftig möglichst zu verzichten. Es dürfte Ihnen doch ohne nennenswerten Aufwand möglich sein, dem Gericht eine Kopie Ihrer Ladung zukommen zu lassen – oder?
Ich kenne das persönliche Verhältnis zwischen den beiden nicht. Mir schwant aber nichts Gutes…