Eine Düsseldorfer Polizistin darf wieder den Dienst antreten. Die Frau hatte sich selbst bei ihren Vorgesetzten gemeldet, weil sie nach Sensibilisierungsgesprächen in Chatverläufen von WhatsApp-Gruppen rechtsextreme Inhalte entdeckt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält die Suspendierung der Kommissaranwärterin für rechtswidrig. In der Tat sind die Umstände des Quasi-Rauswurfs dubios.
Die Polizistin hatte geltend gemacht, sie habe von den fragwürdigen Chatinhalten nichts mitbekommen. In den WhatsApp-Gruppen, an denen eine Vielzahl Kommissaranwärter teilnahmen, waren viele Nachrichten ausgetauscht worden. Laut Gericht konnten 357.525 Nachrichten und 172.214 Bilder festgestellt werden. Ganze sechs dieser Postings sollten den Rausschmiss begründen. Allerdings machte die Polizistin geltend, sie habe die betreffenden Nachrichten erst später gesehen und dann auch gemeldet.
Das Gericht zeigt sich lebensnah und hält es für glaubwürdig, dass die Betroffene die fraglichen Inhalte nicht wahrgenommen hat. Ein Indiz hierfür ist insbesondere auch, dass die Frau die Nachrichten weder selbst geteilt noch kommentiert hat. Aus der bloßen Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe könne auf eine Ungeeignetheit nicht geschlossen werden.
Scharfe Kritik übt das Gericht an den Vorgesetzten der Beamtin. Interessanterweise wurde die Polizistin nämlich als einzige suspendiert, obwohl sie die Inhalte freiwillig gemeldet hatte. Ihre Kollegen, die ebenfalls an den Gruppen teilnahmen, blieben zunächst unbehelligt, erst auf Rückfrage des Gerichts sollen Disziplinarverfahren eingeleitet worden sein. Überdies stoßen sich die Richter ausdrücklich daran, dass der Beamtin nicht zu Gute gehalten wurde, dass sie die Inhalte selbst gemeldet hat (Aktenzeichen 6 B 2055/20).