Das Kindertraining in der Sporthalle war vorbei, die Altherrenmannschaft wärmte sich gerade auf. Da ging der Torschuss eines Trainingsteilnehmers nicht nur daneben, sondern mächtig ins Auge. Der Ball traf eine Frau am Kopf, die im Bereich des Tores auf ihre Tochter wartete. Die Frau wurde erheblich verletzt, vor Gericht ging es darum, ob und in welcher Höhe der Fußballer haftet.
Das Oberlandesgericht spricht der Frau 70 % ihres geltend gemachten Schadens zu. In dieser Höhe hafte der Sportler. Denn zwischen den eigentlichen Trainingsphasen, also beim bloßen Aufwärmen, müsse Rücksicht auf andere anwesende Personen genommen werden. Da sei ein mit erheblicher Kraft ausgeführter Torschuss fahrlässig. Andererseits habe die Frau auch keinen Grund gehabt, ausgerechnet in der Nähe des Tores auf ihre Tochter zu warten. Sie muss sich deshalb ein Mitverschulden von 30 % anrechnen lassen (Oberlandesgericht Oldenburg 1 U 66/29).