Paketboten dürfen während der Fahrt den Paketscanner nicht benutzen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein entsprechendes Bußgeld gegen einen Auslieferungsfahrer in Höhe von 120,00 €.
Das Handyverbot am Steuer ist schon seit geraumer Zeit viel umfassender gefasst als früher. Praktisch ist jedes elektronische Gerät umfasst (§ 23 StVO). Da ist es natürlich konsequent, wenn die Gerichte auch Paketscanner als solche Geräte einstufen.
An sich ist es auch klar, dass das Hantieren mit dem Scanner während der Fahrt die Sicherheit gefährdet. Problematisch könnte es für Boten aber werden, weil sich das Fahrzeug nicht unbedingt bewegen muss. Vielmehr gilt das Paketscannerverbot auch bei stehenden Fahrzeugen, so lange der Motor nicht (vollständig) ausgeschaltet ist. Das könnte die Arbeitssituation von Paketboten dann doch stark betreffen – sofern sich Polizisten finden, die einen noch laufenden Motor zum Thema machen (Aktenzeichen 4 RBs 345/20).