Bis Kinder und Jugendliche für eine Corona-Impfung dran sind, dürfte es noch dauern. Doch welches Elternteil entscheidet eigentlich über die Impfung, wenn die Eltern sich nicht einig sind? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun aufgezeigt, wie zu verfahren ist.
Eine Mutter wollte ihr 2018 geborenes Kind so impfen lassen, wie es Kinderärzte empfehlen. Also gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) sowie gegen Tetanus, Diptherie und Heptatis B. Der Vater des Kindes opponierte gegen diese Standardimpfungen. Der Fall landete vor Gericht.
Maßstab für elterliches Handeln ist immer das Kindeswohl, stellen die Richter grundsätzlich fest. Bei dem Elternstreit komme es darauf an, ob Vater oder Mutter das „bessere Konzept“ hätten, um diesem Ziel näher zu kommen. Wenig überraschend erscheint es den Richtern plausibel, wenn man sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert, welche als unabhängiges Expertengremium konzipiert ist. Deren Empfehlungen seien so etwas wie ein antizipiertes Sachverständigengutachten, so die Richter.
Ob und wie die Empfehlungen der STIKO bei dem betroffenen Kind umgesetzt werden (sogenannte Impffähigkeit), müsse ohnehin letztlich ein Arzt entscheiden. Im Streitfall entscheidet also das Elternteil über das Ob einer Impfung, welches näher an den offiziellen Impfempfehlungen dran ist. Bei der Corona-Impfung dürfte dann nichts anderes gelten (Aktenzeichen 6 UF 3/21).