Wer nach dem 11. September 2001 in die USA gereist ist, wird auch mit der Border Control Bekanntschaft gemacht haben. Die Mitarbeiter fragen am Flughafen in den USA und teilweise auch schon vor dem Abflug in der EU, warum man in die USA reise, wie lange man bleibe usw. Ziel ist es unter anderem, potenzielle Terroristen*innen aufzuspüren.
Ob dieses Ziel so erreicht werden kann, mag bezweifelt werden, aber die Border Control versteht wirklich keinen Spaß und wenn man ein Interesse hat, tatsächlich in die USA einzureisen, wird man wohl antworten müssen. Anfang Februar hat nun ein amerikanisches Gericht ausdrückliich festgestellt, dass Border Control ohne jeden gerichtlichen Beschluss Handys und Laptops durchsuchen darf, was das Sichten der Daten, aber auch das Kopieren beinhaltet. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Ausnahme der US-Verfassung.
Anscheinend muss man bei Reisen in die USA wohl ernsthaft damit rechnen, dass am Ende alle Daten von Notebook, Handy und Tablet ohne großen Aufhebens auf Festplatten der US-Behörden landen können. So eine komplette Durchleuchtung ist bei uns jedenfalls undenkbar – noch.
RA Dr. André Bohn