Ein in Deutschland bei Geschwindigkeitskontrollen vielhundertfach eingesetztes Lasermessgerät steht im Verdacht, fehlerhafte Ergebnisse zu liefern. Es geht um das Messgerät „Leivtec XV3“. Der Hersteller zieht jetzt die Notbremse. Er hat alle Behörden gebeten, das Gerät nicht mehr einzusetzen.
Bei Kontrollmessungen – mit mehreren gleichen Geräten am selben Ort – sollen Sachverständige erhebliche Abweichungen festgestellt haben. Während ein Leivtec XV3 beispielsweise 125 Stundenkilometer gemessen habe, sei das andere auf 141 Stundenkilometer gekommen. Als mögliche Ursache werden insbesondere (zulässige) Reflektorstreifen genannt, die Autos außen und innen verzieren.
Noch ist nicht klar, ob Ordnungsämter und Polizeibehörden von sich aus die Verfahren einstellen. Wichtig ist auf jeden Fall, gegen eventuelle Bußgeldbescheide noch Einspruch einzulegen – das geht wirksam allerdings nur maximal zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids. Wenn der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig geworden ist, braucht man sich nicht zu viel Hoffnung zu machen. Die Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens scheitert schon meist daran, dass dies nur bei Bußgelgeldern ab 250 Euro möglich ist (§ 85 OWiG).