Zu den rigorosesten Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung gehören die sogenannten Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg. Dort dürfen Bürger zwischen 20 und 5 Uhr ihre Wohnungen nicht verlassen. Das ändert sich ab Donnerstag, denn der Verwaltungsgerichtshof hebt die Regelung komplett auf.
Das Gericht weist darauf hin, Ausgangsbeschränkungen seien nach geltender Rechtslage nur zulässig, wenn ohne sie die Pandemiebekämpfung „erheblich gefährdet“ wäre. Dass die Aufhebung einer Ausgangsbeschränkung dagegen nur zu „irgendwelchen Nachteilen“ bei den Corona-Maßnahmen führe, reiche für so weitgehende Einschränkungen nicht aus.
Laut dem Gericht sind die Infektionszahlen in Baden-Württemberg stark rückläufig, deshalb müssten die Ausgangsbeschränkungen als sehr einschneidende Maßnahmen nachvollziehbar begründet werden. Diese Begründung blieb die Landesregierung nach Auffassung des Gerichts schuldig. Insbesondere sei nicht ersichtlich, wieso bei so stark gesunkenen Zahlen nach wie vor eine landesweite Regelung nötig sei. Vielmehr kämen auch regionale oder lokale Beschränkungen dort in Betracht, wo die Infekionszahlen noch hoch sind. Siehe auch die Pressemitteilung des Gericht.