Einsicht – zumindest die Hoffnung darauf – ist der erste Schritt zur Besserung. Damit könnte man den folgenden Fall beschreiben, in dem das Amtsgericht Braunschweig nunmehr aussprach, dass in die Ingewahrsamnahme von drei Demonstranten gegen den AfD-Parteitag am 12. September rechtswidrig war.
An diesem Tag wurden die drei Demonstranten als potentielle Störer / Straftäter auf dem Weg zu einem Kundgebungsplatz von Polizisten mit Reizgas besprüht, zu Boden und dann in Gewahrsam gebracht. Nach Vorführung vor einem Richter des Amtsgerichts Braunschweig wurde ohne Einzelfallprüfung der Gewahrsam bis 18 Uhr angeordnet.
Diese Ingewahrsamnahmen waren von Anfang an rechtswidrig, so das Amtsgericht Braunschweig. Es habe an einem individuell vorwerfbaren (Fehl-)Verhalten gemangelt, welches eine Ingewahrsamnahme gerechtfertigt hätte. Zwar habe die Polizei die Begehung von Widerstandshandlungen und Landfriedensbruch behauptet; auch diesbezüglich wurden aber keine konkreten Vorwürfe gemacht. Der Versuch, zu einem bestimmten Ort zu gelangen, rechtfertigt nach Auffassung des Geichts keine mehrstündige Ingewahrsamnahme.
RA Dr. André Bohn