Fristsachen auf den den letzten Drück erledigen – habe ich mir sehr früh abgewöhnt. Aber mitunter bleibt es halt nicht aus, dass die Frist ausgeschöpft werden muss. Zum Beispiel weil noch Informationen fehlen. Oder weil ich meinen guten Vorsätzen untreu werde.
Konkret geht es um eine Gerichsentscheidung, die mir am 31. Januar 2020 zugestellt wurde. Rechtsmittelfrist: 1 Monat. Am 01. März 2020 hatte ich den Schriftsatz fertig und faxte ihn auch noch am gleichen Tag ans Gericht. Was die zuständige Richterin zu folgendem euphorischen Schreiben veranlasste (weil sie meinte, um die Entscheidung der Sache rumgekommen zu sein):
… weist das Gericht darauf hin, dass der Antrag verfristet ist. Zugestellt wurde die Entscheidung am 31. Januar 2020. Deshalb endete die Monatsfrist am 28. Februar 2020. Das Rechtsmittel ging am 01. März 2020 ein und somit nach Ablauf der Frist. Verwerfung ist beabsichtigt, Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich weiß jetzt nicht, in welchen Kalender die Richterin geguckt hat. Der von 2020 dürfte es eher nicht gewesen sein. Dann wäre ihr vermutlich ins Auge gesprungen, dass es in diesem Jahr auch einen 29. Februar gab, was ja ab und zu vorkommen soll. Das spielt zugegebenermaßen keine Rolle, wenn das Rechtsmittel erst am 01. März ans Gericht gesendet wird. Denn die Monatsfrist endet ja immer mit dem Tag des Folgemonats, der die gleiche Zahl hat. Sollte der Folgemonat weniger Tage haben (also nur 29 oder gar 28 statt 31), endet eine Monatsfrist – im Unterschied zur Vier-Wochen-Frist – mit Ablauf des letzten Tages in diesem Monat.
Aber der Blick in den falschen – welchen auch immer – Kalender hatte wohl auch zur Folge, dass die Richterin ein entscheidendes Detail übersah. Der 29. Februar 2020 war ein Samstag. Wenn eine Frist aber an einem Samstag oder Sonntag endet, verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag. Ich hatte also sogar bis Montag (02. März) Zeit, um den Schriftsatz einzureichen und hätte nicht unbedingt am Sonntag ins Büro gemusst.
Ich habe die Richterin angerufen und ihr meine Sicht der Dinge näher gebracht. Ist immer noch besser als ein oberlehrerhaftes Schreiben, das dann bei anderen Richtern oder Mitarbeitern, welche die Akte auch zu Gesicht bekommen, zu Lachanfällen führt. Die Fristversäumnis war in der Folgezeit übrigens kein Thema mehr. Die Sache selbst haben wir mittlerweile gewonnen, so dass ich mal davon erzählen kann. Dass ich bei dem ersten Hinweis auf die angeblich versäumte Frist gefühlt um Jahre gealtert bin, ist halt Berufsrisiko.