Für einen inhaftierten Mandanten hatte ich mich bereiterklärt, beim nächsten Besuch in der JVA Kleidung mitzubringen. Um es vorab zu sagen: Den Besuch hätte ich mir sparen können…
Viele Justizvollzugsanstalten lassen – coronabedingt – mittlerweile auch Verteidiger nur noch mit Termin zum Mandanten. Ich verabredete telefonisch mit der Besuchsabteilung einen Termin für ein Gespräch und die Übergabe der Kleidung (damit der Mandant im anstehenden Gerichtstermin ordentlich angezogen ist).
Wie mittlerweile üblich, habe ich dann an der Pforte der JVA bestätigt, dass ich mich gesund fühle, keinen Kontakt zu Personen hatte, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, und meine Sachen hatte ich auch schon in der Aufbewahrungsbox hinter der Pforte eingeschlossen.
Ich wartete darauf, dass sich die nächste Tür öffnen würde, damit ich in die eigentliche Besuchsabteilung kommen konnte, wurde dann aber durch die Gegensprechanlage nochmals zur Pforte beordert. Nun hieß es, der Mandant sei schon seit Tagen in „Quarantäne“. Ein Besuch dürfe daher nicht stattfinden. Kleidung würde ebenfalls nicht mehr entgegengenommen, allerdings mit der interessanten Begründung, der Mandant habe schon genug zum Anziehen.
Auch mein Verweis darauf, dass das alles telefonisch so abgesprochen sei, half nichts. Mir blieb daher nichts anders übrig als vor der JVA mit meinem Handy nochmal die Besuchsabteilung zu kontaktieren. Dort ging wider Erwarten (und jeder Erfahrung) auch sofort jemand ans Telefon. Die Mitarbeiterin bedauerte, dass sich niemand bei mir gemeldet hatte.
Eine Kollegin, die gerade erst aus dem Urlaub zurück sei, habe den Besuch genehmigt, ohne die Quarantäne-Liste zu überprüfen. Tja, dumm gelaufen. Vor allem für mich. Zwei Stunden unterwegs für nichts. Ich hoffe, beim nächsten Versuch läuft es besser.
Autor: RA Dr. André Bohn