In München ist ein ehemaliger Jurastudent zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 35-Jährige hat mehrere Jahre in diversen Anstellungen bei Kanzleien und Unternehmen als Rechtsanwalt gearbeitet, obwohl er kein Staatsexamen hat. Die Arbeitgeber zahlten dem Mann bis zu 132.000 Euro Jahresgehalt.
Dafür hatte der Betreffende aber auch tief in die Trickkiste gegriffen. Er nutzte ein Praktikum in einem Münchner Notariat, um sich mit den dortigen Stempeln gefälschte Examenszeugnisse zu beglaubigen. Dabei bestätigte er sich Prädikatsnoten, wie sie in Bayern nur von einem kleinen einstelligen Prozentanteil geschafft werden.
Die Rechtsanwaltskammer ließ den Mann aufgrund der gefälschten Zeugnisse zu. Er arbeitete ab 2016 zunächst in einer Großkanzlei im Bereich Immobilienrecht. Obwohl er nur sechs Semester studiert hatte, schlug er sich knapp zwei Jahre durch. Seine Leistungen seien erst nach einiger Zeit „kritisch bewertet“ worden, hieß es vor Gericht. Daraufhin kündigte der Mann selbst und suchte sich einen neuen Job bei einer Versicherung. Dort bekam er ein Jahresgehalt von 132.000 Euro, leistete nach Angaben der Versicherung gute Arbeit, war aber mit seinen Aufstiegschancen nicht zufrieden.
Der Wunsch nach beruflicher Veränderung wurde dem Mann dann zum Verhängnis. Er sicherte sich eine Anstellung bei einer Kanzlei, wo er ab Anfang dieses Jahres 120.000 Euro im Jahr verdient hätte. Allerdings wurde der neue Arbeitgeber stutzig. Ihm war nämlich aufgefallen, dass ein Examenszeugnis am Pfingsmontag 2015 ausgestellt worden sein soll – was für eine Behörde eher ungewöhnlich ist.
Vor Gericht kassierte der Mann nun eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Er macht mittlerweile eine Lehre im Handwerk. Aber auch wenn dieses goldenen Boden hat, wird er lange an seinen Schulden abbezahlen müssen – sofern das Urteil rechtskräftig wird. Das Amtsgericht ordnete nämlich an, dass der Angeklagte auch seinen Verdienst erstatten muss, das sind insgesamt 325.642 Euro.
Über sich selbst hat der Angeklagte erzählt, er sei ein „arroganter und hochnäsiger Mitarbeiter“ gewesen. Diese Attitüde legte er vor Gericht ab. „Ich werde mein Leben lang Buße tun“, versprach er (Aktenzeichen 823 Ls 231 Js 185686/19).