„Herr“ und „Frau“ reichen nicht mehr aus

Bei der Deutschen Bahn kann man (bisher) online nur dann eine Fahrkarte buchen, wenn man sich entweder als „Herr“ oder „Frau“ registriert. Das wird sich künftig voraussichtlich ändern, denn wegen der zwingenden Geschlechtsangaben hat die Bahn Probleme mit der Justiz. Auf die Klage einer Person nicht-binären Geschlechts hat das Landgericht Frankfurt die Bahn verurteilt, auch die Geschlechtsangabe „divers“ zu ermöglichen oder auf eine Geschlechtsangabe zu verzichten.

Geärgert hatte sich die klagende Person auch darüber, dass sie nach dem Kauf der Fahrkarte entsprechend der eigenen (Zwangs-)Angabe von der Bahn als „Herr“ angeschrieben wurde. Das Gericht sieht in der Pflicht, sich zu einem bestimmten Geschlecht zu bekennen, eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

Die Richter verweisen darauf, dass nach dem neuen Personenstandsgesetz Personen verlangen können, dass ihr Geschlechtszugehörigkeit gar nicht registriert oder als „divers“ eingetragen wird. Die klagende Person hatte zwar ihren Personenstandseintrag bislang nicht geändert. Doch das ist auch nicht erforderlich, so das Gericht. Das Recht auf eine der geschlechtlichen Identität entsprechenden Anrede bestehe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits bei gefühlter Geschlechtsidentität, eine Registeränderung sei nicht erforderlich.

Auch sei nicht ersichtlich, wozu die Bahn eine Zuordnung „Herr“ oder „Frau“ benötige. Das Geschlecht des Kunden sei für die Dienstleistung völlig unerheblich. Auch sei es der Bahn möglich, bei entsprechender Angabe auch neutrale Anreden etc. zu wählen, etwa „Guten Tag“.

Ein Schmerzensgeld verweigert das Gericht der klagenden Person aber. Die Beeinträchtigung sei nicht so schwerwiegend, dass eine finanzielle Entschädigung erforderlich wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 2-13 O 131/20).